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Informationen für Dozenten bzw. Prüfer im Bachelor-Studiengang Informatik

Achtung:

Für die Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Informatik gilt ein lokaler NC (Numerus Clausus). Das bedeutet im Wesentlichen, dass eine Bewerbung für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar erfolgen muss. [Details zum NC/Vergabeverfahren]

Hier finden Sie Informationen für Dozenten und Dozentinnen zur Organisation von Veranstaltungen/Modulen bzw. Prüfungen im Bachelor-Studiengang Informatik. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de>.

Übersicht

Bachelor-Veranstaltungs und -Prüfungsorganisation

Im Bachelor-Studiengang Informatik sind Verfahren zur Modul- bzw. automatischen Prüfungsanmeldung zu installieren, die durch die Einrichtung der Prüfungsordnungsbeschreibung bzw. der jeweiligen Modulbeschreibungen in Modul-IT und deren Zuordnung zu den zugehörigen Veranstaltungen in CAMPUS ermöglicht werden.

Voraussetzung für die Einrichtung von Anmeldeverfahren in Modul-IT sowie für die Verwendung des Lehr- und Lernportals L²P ist die

  1. Zuordnung der in CAMPUS eingerichteten Veranstaltungen zu den Modulbeschreibungen, die von der Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de> jedes Semester zum Stichtag im Zuge der CAMPUS Freischaltung und danach nur auf Anfrage durchgeführt wird.
    Bitte beachten: Insbesondere dann, wenn Veranstaltungen in CAMPUS nach Freischaltung des CAMPUS für das Folgesemester (oder im laufenden Semester) durch Dozenten hinzugefügt werden, die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de bitte unter Angabe der CAMPUS-Veranstaltungsnummern darüber informieren, damit diese zugeordnet werden. Die Zuordnung von bestehenden (bzw. vom Vorjahr automatisch durch CAMPUS übertragenen) Veranstaltungen bleibt dagegen erhalten und muss nicht erneuert werden. Die Zuordnung zu den Modulbeschreibungen ist in der Veranstaltungssicht unter „Module“ erkennbar (nicht zu verwechseln mit den Zuordnungen unter „Studiengänge“).

Für die unterschiedlichen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungsangebote sind folgende Schritte notwendig.

  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule (Vorlesungen):
    • Einrichtung von Veranstaltungen in CAMPUS für Vorlesung, Übung, Praktikum, Seminar, etc.
    • Einrichtung von jeweils einer Prüfungsveranstaltung für den ersten Prüfungstermin und die Wiederholungsprüfung pro Modul, wobei eine Prüfungsveranstaltung immer noch mehrere Räume umfassen kann. Dabei ist folgendes bitte unbedingt zu beachten:
      • Die Prüfungsveranstaltungen (wie alle anderen Veranstaltungen) bitte bis zum Stichtag der Dozenten bzgl. CAMPUS Freischaltung einrichten (für die genaue Frist s. CAMPUS Homepage). Werden Lehrveranstaltungen und Prüfungsveranstaltungen erst nach Ende der Dozentenfrist eingetragen, bitte unbedingt die zuständigen Fachstudienberater kontaktieren, damit eine korrekte Zuordnung zu Studiengang und Modul bzw. Prüfungsleistung gewährleistet werden kann.
      • Die Prüfungsveranstaltungen bitte auch dann schon anlegen, wenn die Prüfungsform (mündlich/schriftlich, sofern nach BPO durch den/die Dozenten/in wählbar), oder die Prüfungstermine noch nicht endgültig festgelegt sind.
      • Den/die Dozenten/in, der/die die Prüferliste erhalten soll, unter Dozenten an die erste Stelle setzen und beachten, dass diese/r eine Prüfungsberechtigung haben muss, also Univ.-Prof., habiliert, oder Lehrbeauftragte/r sein muss.
      • Auch wenn Prüfungstermine im Einzelfall erst später festgelegt werden (s.u.), müssen parallel zu den Veranstaltungen zur Eintragungsfrist für die Dozierende auch entsprechende Prüfungsveranstaltungen eingerichtet werden.
      • Klausurtermine und -veranstaltungen von Pflichtmodulen werden im CAMPUS in der Regel vom Vorjahr migriert.
      • Ansonsten sollten Prüfungstermine, insbesondere Klausurtermine, möglichst vor Semesterbeginn festgelegt werden. Dies ist im Falle von schriftlichen Prüfungen auch augrund der angespannten Raumsituation empfehlenswert.
      • Die Prüfungsform (mündl. oder schriftl.) und die Prüfungstermine sind ansonsten spätestens 3 Wochen nach offiziellem Start der Vorlesungen im Semester festzulegen bzw. in die entsprechenden Prüfungsveranstaltungen CAMPUS einzutragen sowie in der Veranstaltung selbst bekanntzugeben.
      • Bei festen (in der Regel schriftlichen) Prüfungsterminen müssen zwei Prüfungstermine eingerichtet werden, also auch der Wiederholungstermin.
        Jeder Prüfungstermin benötigt dafür eine eigene Prüfungsveranstaltung im CAMPUS. Jeder einzelne Prüfungstermin/Raum der Prüfungsveranstaltung muss zudem mit den Kommentaren der Form
        • “1. Termin / PT1” oder
        • “Wiederholungstermin / PT2”
      • versehen werden.
        Insbesondere die Einträge “PT1” bzw. “PT2” (identisch, ohne Leerzeichen) werden vom ZPA benötigt, um eine korrekte automatische Zuordnung zu gewährleisten.
      • Bei mündlichen Prüfungen, sowie schriftlichen Prüfungen, deren Termine individuell vereinbart werden, ist stattdessen unter Hinweis, wenn kein Termin gebucht wird der Kommentar “Termin nach Vereinbarung / PTNV” einzutragen.
      • Die o.g. Einträge können für Termine in großen, zentral verwalteten Hörsälen nicht durch die Dozenten/Dozentinnen editiert werden. Bitte tragen Sie in diesem Fall den Stundenplaner Informatik mit als Veranstalter ein, mit dessen Zugang die Fachstudienberater diese Einträge dann vornehmen können.
      • Änderungen der Prüfungsleistungen nach Anmeldeschluss (s.u.) grundsätzlich nur nach Absprache mit dem ZPA bzw. der zuständigen Fachstudienberatung vornehmen.
    • Einrichtung von modularen Anmeldeverfahren (B Verfahren) für jede Prüfungsveranstaltung, wobei folgendes zu beachten ist:
      • Pro Modul nur pro Prüfungsveranstaltung jeweils genau ein Anmeldeverfahren vom Typ B anlegen, egal wievielen Studiengängen das Modul zugeordnet ist. Durch die Vereinheitlichung der Prüfungsorganisation werden hierdurch laufende Prüfungsan- und -abmeldungen in den zugeordneten Bachelor- und Master-Studiengängen besser synchronisiert. Weitere Hinweise zur Synchronisation der Anmeldelisten: s.u.
      • Es sind unbedingt modulare Anmeldeverfahren (Verfahrenstyp B) zu verwenden, da sonst keine Übernahme durch das ZPA möglich ist , und, wenn nicht Verfahrenstyp B verwandt wird, keine Synchronisation bei An- und Abmeldungen im (V)ZPA erfolgt. In CAMPUS finden Sie eine Kurzanleitung zu den modularen Anmeldeverfahren, vom CAMPUS-Team werden zudem Fortbildungen zu dem Thema angeboten. Bei weiteren Fragen zu den Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das CAMPUS-Team im Rechenzentrum: campus@rwth-aachen.de, Tel. (80)29715.
      • Das Anmeldeverfahren muss nach dem Erstellen zusätzlich aktiviert werden. Dazu auf “Ändern” klicken, das Häkchen bei “Aktiv” setzen und speichern. Andernfalls ist das Anmeldeverfahren für die Studierenden nicht sichtbar.
        Unbedingt beachten: keine klassischen Anmeldeverfahren verwenden! Diese sind für die Prüfungsanmeldung wirkungslos! Auch für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen sollten modulare Anmeldeverfahren verwendet werden, die jedoch eine Modulzuordnung für alle beteiligten Studiengänge erfordern, die nur einmalig über die beteiligten Studienberater vorgenommen werden muss, und in Folgejahre migriert wird, sofern die Veranstaltung nicht zwischenzeitlich gelöscht wird.
      • Als Anmeldeschluss für die modularen Anmeldeverfahren zu den Prüfungen ist grundsätzlich der vorletzte Freitag im Mai für das Sommersemester und der vorletzte Freitag im November für das Wintersemester (jeweils 23:59:59 Uhr) anzugeben.
      • Als Abmeldeschluss für die modularen Anmeldeverfahren zu den Prüfungen ist grundsätzlich der letzte Freitag im Mai für das Sommersemester und der letzte Freitag im November für das Wintersemester (jeweils 23:59:59 Uhr) anzugeben.
      • Als An- und Abmeldebeginn bitte möglichst den Semesteranfang, also 1.4. für das Sommersemester und 1.10. für das Wintersemester eintragen.
      • Bei Verwendung eines Typ B Verfahrens ist der Termin für Zuteilung Beginn/Ende unterheblich und kann auf Ende Mai für das Sommersemester und Ende November für das Wintersemester gelegt werden.
      • In Sonderfällen können Studierende (wenn diese z.B. Anmeldevoraussetzungen wie eine Mindestsemesterzahl bei Wahlpflichtmodulen nicht erfüllen) auf Wunsch auch manuell durch den Dozenten angemeldet werden. Dazu wählen Sie in Ihrem Dozentenzugang im CAMPUS unter “Meine Anmeldeverfahren” das entsprechende Anmeldeverfahren aus, wo Sie unter “Anmeldeverfahren ausführen” dann Studierende zum Anmeldeverfahren hinzufügen können.
      • Bitte die Fachstudienberater der beteiligten Studiengänge als “Zuteiler (Fachstudienberater)” [nicht (Dozent)!] zuordnen (s. zugeordnete Module/Prüfungsleistungen der Prüfungsveranstaltung im CAMPUS), zumindest aber den/die zuständigen Fachstudienberater der Informatik.
      • Die zugehörige Prüfungsveranstaltung (und nur diese) muss dem Anmeldeverfahren zugeordnet werden.
      • Ggf. mehrfach vorhandene Anmeldeverfahren in einer Prüfungsveranstaltung bzw. solche, die nicht vom Typ B sind, vor Anmeldebeginn auf Typ B ändern oder deaktivieren und (sofern möglich) löschen.
      • Weitere Informationen zur Synchronisation der Anmeldelisten:
        Bei Verwendung modularer Anmeldeverfahren Typ B haben wir die Möglichkeit einer verbesserten Synchronisation bei Prüfungsanmeldung zwischen CAMPUS und ZPA.
        Dabei werden die modularen Prüfungsanmeldungen im CAMPUS mit den Anmeldungen und Abmeldungen im (V)ZPA regelmäßig synchronisiert, sodass unter dem modularen Anmeldeverfahren zukünftig alle Prüfungsanmeldungen in den am Modul beteiligten Bachelor- und Master-Studiengängen in einer Liste verfügbar sind. Unabhängig von der Synchronisation bleiben jedoch weiterhin alle Prüfungsanmeldungen unter der Prüferfunktion im CAMPUS verfügbar, dort jedoch wie gehabt nach Studiengang bzw. PO-Version jeweils in getrennten Listen.
        Bitte beachten Sie, dass alle anderen Studiengänge (insb. Lehramt und Diplom) von der Synchronisation nicht erfasst werden, daher sind Aktualisierungen in den Prüfungsanmeldungen aus diesen Studiengängen weiterhin nur über die Prüferfunktion im CAMPUS zugänglich.
        Die Noteneingabe ist bis auf weiteres jedoch weiterhin nur über die Prüferfunktion, also nach Studiengang und PO-Version getrennt, möglich.
        Die Freischaltung der Synchronisation setzt voraus, dass zur entsprechenden Prüfung ein modulares Anmeldeverfahren vom Typ B geschaltet ist und die Prüfungen korrekt im CAMPUS eingetragen sind: Informationen der ZHV zur neuen Synchronisation der Prüfungsmeldungen.
    • In Fällen nicht erreichter Prüfungszulassungen ist von der/dem Dozentin/en NZ (nicht zugelassen) in der Prüfungsliste für das ZPA einzutragen.
    • Bitte beachten: vorzeitige Masterprüfungen, die noch während des Bachelor-Studiums absolviert werden, werden nicht über das gleiche Verfahren angemeldet, wie hier für Bachelor-Prüfungen beschrieben, sondern sondern zu gesonderten Fristen im VZPA oder persönlich im ZPA. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Proseminare, Software-Projektpraktika, Seminare:
    • Da diese in zentralen, Informatik-internen Anmeldeverfahren im Vorsemester vergeben werden, ist eine Nutzung der Anmeldeverfahren des CAMPUS (bislang) nicht möglich, da die entsprechenden Veranstaltungen im Vorsemester (aktuell) nicht rechtzeitig sichtbar sind.
    • Proseminare, Software-Projektpraktika, Seminare und Praktika werden daher zentral und unabhängig vom CAMPUS-System vergeben. Nach Abschluss der Vergabe und Bekanntgabe der Ergebnisse werden die Studierenden durch die Dozenten beim ZPA angemeldet. Die Noten können von den Dozenten dann ganz regulär über den Dozenten-Zugang zu CAMPUS eingetragen werden.
  • Pflichtpraktika Elektrotechnische Grundlagen/Hardware-nahe Programmierung: Für die Anmeldung zu den Pflichtpraktika bzw. die Verteilung auf die einzelnen Praktikumstermine können die üblichen Anmeldeverfahren in Modul-IT genutzt werden.

Organisation der Bachelorarbeit

Informationen zum organisatorischen Ablauf der Bachelor-Arbeit und des anschliessenden Kolloquiums für Studierende finden sich hier. Der Ablauf ist grob wie folgt gegliedert:

  • Studierende/r kontaktiert Dozent/in bzgl. eines Themas.
  • Studierende/r besorgt sich das Anmeldeformular für die Bachelorarbeit, füllt dieses aus und lässt sich im ZPA die Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen darauf bestätigen.
  • Der/die Gutachter/in trägt das Thema in deutscher und englischer Sprache ein und reicht das Formular an den Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik weiter. Dieser legt den Tag der Vergabe fest, an welchem die viermonatige Bearbeitungszeit beginnt und informiert die/den Studierende/n sowie das Zentrale Prüfungsamt und sendet das Formblatt an das Zentrale Prüfungsamt.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests, bei höherer Gewalt oder Gründen, die in der Themenstellung begründet sind und nicht vom Prüfling zu vertreten sind, erfolgen und muss im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bei entsprechenden Gründen maximal um vier Wochen verlängert werden (s. § 16, Abs. 7 BPO 2006 bzw. § 17, Abs. 6 BPO 2010).
  • Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung im Zentralen Prüfungsamt vorzulegen (je ein Exemplar für Gutachter/in, Zweitgutachter/in, und das Archiv der Fachgruppe Informatik). Das ZPA bestätigt die Abgabe der Arbeit. Die Bachelorarbeit und das Formular gehen anschließend an die Gutachter. Nach dem Eintragen der Bewertungen für die Bachelor-Arbeit und das Bachelor-Kolloquium leiten die Gutachter das Formular zusammen mit den schriftlichen Gutachten an das ZPA weiter.
  • Der Termin für das Bachelor-Kolloquium ist mit dem/der Dozenten/in zu vereinbaren und kann auch vor der endgültigen Abgabe der Bachelor-Arbeit liegen. Die Sprache, in der das Kolloquium abzuhalten ist wird in Absprache mit dem/der Dozenten/in festgelegt.

Gutachter der Bachelor-Arbeit müssen Professoren/innen und/oder habilitiert sein, und Erstgutachter/in muss in jedem Fall ein/e Professor/in oder ein habilitiertes Mitglied der Fachgruppe Informatik sein. Nichthabilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter/innen können nicht Gutachter einer Bachelorarbeit sein.

Das Kolloquium zur Bachelor-Arbeit wird nur von dem/der Erstgutachter/in benotet (s. Anmeldeformular) und kann, nach Ermessen des Gutachters, auch vor der endgültigen Abgabe der Bachelor-Arbeit stattfinden. Die Sprache, in der das Kolloquium abzulegen ist, ist mit dem/der Dozent/in abzusprechen.

Einrichtung neuer Wahlpflichtmodule

  • Das Angebot neuer Wahlpflichtmodule im Bachelor Informatik muss von dem/der Dozent/in beim Bachelor-Prüfungsausschuss Informatik beantragt werden.
  • Es muss eine Modulbeschreibung erstellt werden, die u.a. Voraussetzung für die Einrichtung von Anmeldeverfahren in Modul-IT sowie die Verwendung des Lehr- und Lernportals L²P ist. Informationen zur Einrichtung von Modulbeschreibungen finden Sie hier.
  • Der Workload von Wahlpflichtmodulen in Bachelor Informatik muss 6 Kreditpunkte betragen.
  • Die Modulanforderungen für Bachelor- und Master-Studiengang müssen sich unterscheiden lassen. Richtet sich ein einführendes Wahlpflichtmodul an beide Studiengänge, so müssen für Master- und Bachelor-Studiengang unterschiedliche Anforderungen definiert werden. In den Modulbeschreibungen muss sich dies durch ein vorangestelltes “Einführung in/Introduction to” äussern.
  • Für Wahlpflichtmodule sind separate Einträge für Vorlesungen, Übungen, und die Prüfungen im CAMPUS notwendig, s.o..

Erstellung von Modulbeschreibungen

Das Projekt Modul-IT erweitert das CAMPUS-Informationssystem um ein Teilnehmer- und Prüfungsleistungsmanagement. Die Erweiterung führt zu einem durchgängigen Prozess von der Anmeldung zur Veranstaltung über die Erfassung von Prüfungsleistungen durch die Dozenten bis zur Ausstellung von Prüfungszeugnisses im Zentralen Prüfungsamt.

Das Modulhandbuch bzw. die Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengang Informatik ist in Modul-IT unter BSInf (für die BPO 2006) bzw. BSInf/10 (für die BPO 2010) realisiert, und ist für die Prüfungsanmeldung und -Verwaltung unbedingt notwendig. Die Zuordnung von Veranstaltungen zu den Modulbeschreibungen erlaubt die Verwendung von modularen Anmeldeverfahren und des Lehr- und Lernportals L²P.

Die Informationen im Modul-IT werden u.a. für die Erstellung der Anlagen zum Bachelor-Zeugnis verwendet (Transcript of Records bzw. mittelfristig auch Inhaltsangaben zu jedem Modul), die in deutscher und englischer Sprache erstellt werden. Bitte beachten: Die Modulbeschreibungen sind semesterunabhängige Informationen über die Module.

Aus diesem Grund sind, unabhängig von der Sprache, in der Module angeboten werden, Modulinformationen in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.

Bitte senden Sie Ihre Modulbeschreibungen (einfacher Text) an die Fachstudienberatung für den Bachelor Informatik <bachelor@informatik.rwth-aachen.de>, die für die Pflege der Modulbeschreibungen zuständig ist. Folgende Informationen werden für die Modulbeschreibungen benötigt:

  • Modultitel: (deutsch und englisch)
  • Semesterwochenstunden: (üblich ist V3/Ü2)
  • Dauer (Semester): (ganze Zahl)
  • Turnus (Semester): (ganze Zahl, 0: unregelmäßig)
  • Turnus Start: (z.B. WS 2007/8)
  • Informationslink: (falls zutreffend deutsch und englisch) Bitte beachten: der link ist optional und muss semesterunabhängig sein - also bitte nicht links zu Informationsseiten für ein aktuelles Semester angeben.
  • Inhalt: (deutsch und englisch)
  • Lernziele/Erwerb der folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten: (deutsch und englisch)
  • Voraussetzungen (deutsch und englisch)
  • Literatur
  • Sonstige: optional (deutsch und englisch)
  • Unterrichtssprache: (deutsch oder englisch)
  • Modulbeauftragte/r:
  • Klausurdauer (muss lt. BPO ein Wert zwischen 60 und 120 Minuten sein)
  • Notenberechnung: sofern es sich nicht, wie üblich, um eine einzige Prüfung handelt, sondern die Gesamtnote aus mehreren Prüfungsleistungen gebildet wird, ist hier anzugeben, mit welchem prozentualen Anteil die einzelnen Prüfungsleistungen eingehen müssen

Organisation von Masterprüfungen für Bachelor-Studierende

Zusätzlich oder ergänzend zu den Wahlpflichtmodulen können Studierende, insbesondere in der Endphase Ihres Studiums bzw. zur Überbrückung bis zum Einstieg in den Master-Studiengang Informatik, Module des Master-Studiengang Informatik belegen, die entweder Wahlpflichtmodule im Bachelor ersetzen (§ 16 Abs. 5 BPO 2010 bzw. § 11, Abs. 4 BPO 2006) oder später im Master-Studiengang Informatik angerechnet werden können (§ 9, Abs. 3 BPO 2010).

Die Anmeldung zu den entsprechenden Master-Prüfungen geschieht zu gesonderten Fristen im VZPA oder persönlich im ZPA. Die entsprechenden Anmeldefristen für vorgezogene Masterprüfungen finden Sie auf den Seiten des ZPA unter Anmeldetermine für Prüfungen im Sommer- bzw. Wintersemester, bzw. dort unter den Fristen zur persönlichen Anmeldung bzw. zur Anmeldung im VZPA. Nach Absolvieren der Prüfung (zu Masterbedingungen!) wird das Prüfungsergebnis vom Dozenten an das ZPA gemeldet. Die absolvierte Prüfung kann dann beim Eintritt in den Masterstudiengang oder auf schriftlichen Antrag als Wahlpflichtmodul im Bachelor-Studiengang angerechnet werden.

Internes Wiki der RWTH Aachen

Das interne Wiki der RWTH Aachen ist eine im Aufbau befindliche Informationsplattform für RWTH-Beschäftigte und -Studierende. Es enthält Informationen zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, internen Regelungen und Arbeitsabläufen rund um das Prüfungsleistungs-, Lehrveranstaltungs- und Studierendenmanagement. Die Inhalte werden von Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten, der Studierendenschaft und der Hochschulverwaltung gemeinsam erarbeitet und entstehen zum Teil im Rahmen der softwareunabhängigen Reorganisation des PuL-Projekts. Ziel des Wikis ist es, die Abläufe in den genannten Bereichen konkret und verbindlich zu gestalten und für alle transparent darzulegen.

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